Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
Vermieter: Vermietergemeinschaft Julia, Brigitta und Wilfried Janowski
Möwenstr.62
26388 Wilhelmshaven
1. Anreise / Abreise
Grundsätzlich Anreise ab 14:00 Uhr, Abreise bis 11:Uhr.
Andere An- und Abreisezeiten können mit dem Vermieter individuell vereinbart werden.
2. Sonderwünsche und Nebenabreden
sind grundsätzlich möglich. Sie bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Vermieter.
Bei Haustieren ist Art und Größe anzugeben.
3. Bezahlung
Der Mietvertrag erhält mit Eingang der Anzahlung auf das Konto des Vermieters seine
Gültigkeit. Die Anzahlung in Höhe von 1/3 des Mietbetrages ist innerhalb von fünf Tagen
nach Zusage des Vermieters zur Zahlung fällig. Nach der erfolgten Anzahlung wird 30 Tage
vor Reiseantritt die Zahlung des Restbetrages fällig. Werden die Zahlungsfristen nicht
eingehalten, so kann der Vermieter vom Vertrag zurücktreten. Die Nichtzahlung gilt als
Rücktritt und berechtigt zur Neuvermietung.
Nebenkosten für Wasser, Energiekosten, Bettwäsche, Handtücher, PKW-Stellplatz, Abfall
werden nicht erhoben.
4. Rücktritt
Der Mieter kann jederzeit vom Vertrag zurücktreten.
Der Rücktritt muss schriftlich erfolgen. Im Falle des Rücktritts ist der Mieter zum
Ersatz des uns entstandenen Schadens verpflichtet:
- vom Tag der Buchungsbestätigung durch den Vermieter, bis zum 30. Tag vor Mietbeginn, erhält der Mieter seine Anzahlung zurück
- vom 30. Tag bis zum 14. Tag vor Mietbeginn erhält der Vermieter 50% als Entschädigung
- bei einem Rücktritt weniger als 14 Tagen vor Mietbeginn ist der volle Mietpreis zu zahlen.
Es zählt jeweils das Empfangsdatum Ihrer Rücktrittsnachricht. Bereits eingezahlte Beträge werden verrechnet. Eine Ersatzperson, die zu genannten Bedingungen in Ihren Vertrag eintritt, kann von Ihnen gestellt werden. Eine schriftliche Benachrichtigung genügt.
5. Pflichten des Mieters
Der Mieter verpflichtet sich, die gemieteten Sachen (Ferienhaus, Inventar und
Außenanlagen) pfleglich zu behandeln. Wenn während des Mietverhältnisses Schäden am
Ferienhaus und / oder dessen Inventar auftreten, ist der Mieter verpflichtet, dies
unverzüglich beim der Vermieter anzuzeigen.
Bereits bei der Ankunft festgestellte Mängel und Schäden müssen sofort beim Vermieter
gemeldet werden, ansonsten haftet der Mieter für diese Schäden. Zur Beseitigung von
Schäden und Mängeln ist eine angemessene Frist einzuräumen.
Ansprüche aus Beanstandungen, die nicht unverzüglich vor Ort gemeldet werden, sind
ausgeschlossen. Reklamationen, die erst am Ende des Aufenthaltes bzw. nach Verlassen
des Ferienhauses bei dem Vermieter eingehen, sind ebenfalls vom Schadenersatz ausgeschlossen.
Bei eventuell auftretenden Leistungsstörungen ist der Mieter verpflichtet, alles im Rahmen
seiner gesetzlichen Verpflichtung Zumutbare zu tun, um zu einer Behebung der Störung
beizutragen und eventuell entstandenen Schaden gering zu halten.
Am Abreisetag sind vom Mieter persönliche Gegenstände zu entfernen, der Hausmüll
ist in die vorgesehenen Behälter zu entsorgen, Geschirr ist sauber und abgewaschen in den
Küchenschränken zu lagern.
6. Datenschutz
Der Mieter erklärt sich damit einverstanden, dass im Rahmen des mit ihm abgeschlossenen Vertrages notwendige Daten über seine Person gespeichert, geändert und / oder gelöscht werden. Alle persönlichen Daten werden absolut vertraulich behandelt.
7. Haftung
Die Ausschreibung wurde nach bestem Wissen erstellt. Für eine Beeinflussung des
Mietobjektes durch höhere Gewalt, durch landesübliche Strom- und Wasserausfälle und
Unwetter wird nicht gehaftet. Ebenso wird nicht gehaftet bei Eintritt unvorhersehbarer
oder unvermeidbarer Umstände wie z.B. behördlicher Anordnung, plötzlicher Baustelle
oder für Störungen durch naturbedingte und örtliche Begebenheiten. Der Vermieter ist
aber gern bei der Behebung der Probleme (soweit dies möglich ist) behilflich.
Eine Haftung des Vermieters für die Benutzung der bereitgestellten Spiel- und
Sportgeräte ist ausgeschlossen.
Die An- und Abreise des Mieters erfolgt in eigener Verantwortung und Haftung. Der
Vermieter haftet nicht für persönliche Gegenstände bei Diebstahl oder Feuer. Für
mutwillige Zerstörungen bzw. Schäden haftet der Mieter in vollem Umfang.
8. Versicherungsschutz
Geht das Inventar des Ferienhauses zu Bruch, hat der Vermieter Anspruch auf
Schadenersatz. Urlauber, die das Malheur verursacht haben, sollten in diesem Fall
einen Blick in den eigenen Haftpflicht-Vertrag werfen.
Der Grund: Geliehene oder gemietete Sachen sind nicht standardmäßig in jeder
Haftpflichtversicherung mitversichert. Häufig sind solche Fälle vom
Versicherungsschutz ausgeschlossen.
Für Beschädigungen an der Ferienimmobilie, egal ob im In- oder Ausland, würde die
private Haftpflichtversicherung der Mieter dann nicht zahlen.
Allerdings bieten immer mehr Versicherer auch den Einschluss dieser Schäden an.
In diesem Fall zahlt die Versicherung auch, wenn zum Beispiel der Rotwein auf dem
Teppich ausgelaufen ist oder der Vorhang in der gemieteten Wohnung abgerissen
wurde. Vergleichbar dem Hausrat versteht man als Teil des Inventars alles, was nicht
fest am Gebäude verbaut ist. Dazu zählen zum Beispiel ein Teppich oder eine Couch.
Tipp: Geliehene Sachen in eigener Haftpflichtversicherung einschließen.
Mieter einer Ferienimmobilie, die auch im Urlaub auf Nummer sicher gehen wollen,
sollten in ihrer Haftpflicht Schäden an geliehenen Sachen und Einrichtungen in den
Versicherungsschutz einschließen. Schäden an der Einrichtung des Ferienhauses müssen die Mieter dann nicht mehr aus eigener Tasche bezahlen.
9. Schlussbestimmungen
Fotos und Text auf der Webseite bzw. im Flyer dienen der realistischen Beschreibung.
Die 100-prozentige Übereinstimmung mit dem Mietobjekt kann nicht gewährleistet werden.
Der Vermieter behält sich Änderungen der Ausstattung (z. B. Möbel) vor, sofern sie
gleichwertig sind.
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder
werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen nicht. Die unwirksame
Regelung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die dem wirtschaftlichen und rechtlichem
Willen der Vertragsparteien am nahesten kommt.
Es gilt deutsches Recht. Gerichtsstand und Erfüllungsort ist der Wohnort des Vermieters.